I. NC Management GmbH

1. Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Wegen des Investmentfokus und der Art der potenziellen Zielunternehmen im Technologie- und Softwaresektor geht die NC Management GmbH („NC Management“, LEI: 391200WJQ18NB0INKL81) grundsätzlich nicht davon aus, dass ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte (sogenannte "Nachhaltigkeitsrisiken" im Sinne der SFDR). Nachhaltigkeitsrisiken stehen deshalb bei den Investitionsentscheidungen von NC Management nicht im Vordergrund.

2. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

NC Management berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und verwendet deshalb nicht die in Anhang I der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, „RTS“) aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren, um mögliche nachteilige Auswirkungen zu bewerten.

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Angesichts der Tatsache, dass die SFDR, die Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“) und die begleitenden RTS relativ neue Rechtsakte sind, gibt es nur sehr wenige oder keine praktischen Erfahrungen oder Praktiken hinsichtlich der Anwendung ihrer jeweiligen Bestimmungen. Daher würden bei der Anwendung dieser Bestimmungen auf die von NC Management verfolgten Strategien weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Wenn und soweit die rechtlichen Unsicherheiten gelöst werden und sich in dieser Hinsicht eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis entwickelt, wird NC Management zu gegebener Zeit eine Neubewertung unter Berücksichtigung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen vornehmen.

Darüber hinaus werden die von NC Management verwalteten Fonds gegebenenfalls auch signifikante Minderheitsbeteiligungen an den Portfoliounternehmen halten. Solche Minderheitsbeteiligungen reichen jedoch in der Regel nicht aus, um die Portfoliounternehmen zur Erhebung und Bereitstellung der Daten zu bewegen, die erforderlich sind, um die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR zu bewerten.

Zudem gestaltet sich die Datengewinnung bzw. Datenqualität in kleinen Portfoliounternehmen zum Teil schwierig, da die Datenerhebung für die in der Regel kleinen Managementteams der Portfoliounternehmen häufig eine wirtschaftlich unverhältnismäßige Belastung darstellt.

3. Offenlegung hinsichtlich Vergütungspolitik

Als registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) verfügt NC Management nicht über eine Vergütungsrichtlinie oder -politik.

II. NC Growth Fund I GmbH & Co. KG

1. Zusammenfassung

NC Growth Fund I GmbH & Co. KG (“NC Growth Fund I”), verwaltet durch NC Management, bewirbt ökologische und soziale Merkmale.

NC Growth Fund I konzentriert sich auf Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Investments in wachsende Technologie-Unternehmen hauptsächlich in der DACH Region, die dazu beitragen, das Leben der Kunden und Mitarbeiter der Portfoliounternehmen zu erleichtern.

Der Rahmen, mit dem NC Growth Fund I ESG-Aspekte in den Lebenszyklus eines Investments integriert, umfasst vier Phasen: Auswahl und Screening, Due-Diligence vor der Investition, Verwaltung im Portfolio und Exit. Jede Investition wird anhand einer verbindlichen Ausschlussliste für bestimmte Branchen und Produkte geprüft und nicht weiterverfolgt, wenn sie im Widerspruch zur Ausschlussliste steht. Die Ausschlussliste umfasst u. a. Waffen oder Munition, Hardcore Pornografie, Tabak, Glücksspiel und das Klonen von Menschen. 100 % des investierten Kapitals werden den Kriterien der Ausschlussliste entsprechen, die während des gesamten Investitionsprozesses berücksichtigt wird.

Darüber hinaus wird jedes Investment vor der Investitionsentscheidung und regelmäßig während der gesamten Laufzeit des Investments auf ESG bezogene Daten geprüft.

Die ESG bezogenen Daten erhebt NC Growth Fund I in regelmäßigen Abständen bei seinen Portfoliounternehmen. Zu diesem Zweck verwendet NC Growth Fund I eine mitentwickelte Softwarelösung, um getroffene Maßnahmen und die ESG Entwicklung insgesamt in den Portfoliounternehmen zu dokumentieren. NC Growth Fund I überwacht die ESG-KPIs, die die ökologischen und sozialen Merkmale erfassen, und erstattet seinen Anlegern jährlich Bericht.

Während des Anlagezeitraums arbeitet NC Growth Fund I aktiv mit dem Management des jeweiligen Portfoliounternehmens zusammen, um ESG-Angelegenheiten zu überwachen und zu regeln. In den Fällen, in denen wesentliche ESG-Risiken identifiziert und als inakzeptabel eingestuft werden, wird ein Plan zur Verbesserung oder Behebung des Problems entwickelt und mit dem Management vereinbart.

2. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit NC Growth Fund I werden ökologische oder soziale Merkmale beworben (Artikel 8 SFDR), aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt (Artikel 9 SFDR).

3. Ökologische oder soziale Merkmale

NC Growth Fund I verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen im Sinne der SFDR oder Investitionen mit an der Verordnung (EU) 2020/852 (die „EU-Taxonomie“) orientierten Umweltzielen zu tätigen. NC Growth Fund I strebt jedoch an, dass seine Investitionen mit den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen in Einklang gebracht werden.

NC Growth Fund I bewirbt die folgenden ökologischen und sozialen Merkmale:



4. Anlagestrategie

NC Growth Fund I beabsichtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Portfolio von Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen in wachsende Technologieunternehmen aufzubauen, zu halten und zu verwalten, die sich hauptsächlich auf Business-to-Business-Softwareprodukte konzentrieren, die das Leben von Kunden und Mitarbeitern erleichtern. Diese Zielunternehmen weisen in der Regel viele der folgenden Merkmale auf:


Die Anlagestrategie ist Grundlage für Investitionsentscheidungen, die auf Faktoren wie Investitionszielen und Risikotoleranz basieren. NC Growth Fund I beabsichtigt, die oben genannten ökologischen und sozialen Merkmale zu fördern und hat seine Anlagestrategie entsprechend angepasst.

Um zu messen, wie die ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden, wurde ein eigener Rahmen auf der Grundlage der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) entwickelt. Ausgehend von den UN PRI hat der Fonds sechs Unternehmensgrundsätze abgeleitet:



Um die ökologischen und sozialen Merkmale entsprechend zu fördern, wendet NC Growth Fund I eine verbindliche Ausschlussliste an, nach der die folgenden Branchen für Investments ausgeschlossen sind:



NC Growth Fund I setzt auf bestmögliche Due-Diligence-Prozesse in verschiedenen Bereichen. Jede potenzielle Investition wird im Hinblick auf kommerzielle, technologische, rechtliche, steuerliche und ESG-Merkmale untersucht. Die ESG-Due-Diligence basiert auf einem firmeneigenen Rahmen, der Objektivität und Messbarkeit gewährleisten soll.

5. Aufteilung der Investitionen

NC Growth Fund I beabsichtigt 100 % seines Kapitals in Portfoliounternehmen zu investieren, die den vom NC Growth Fund I beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen entsprechen, insbesondere sollen alle Investitionen im Einklang mit der unter II.3. genannten Ausschlussliste stehen.

NC Growth Fund I verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen mit an der EU-Taxonomie ausgerichteten Umweltzielen zu tätigen, und sieht daher keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen vor.

6. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Um die von NC Growth Fund I beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, überwacht NC Growth Fund I seine Portfoliounternehmen sorgfältig auf Einhaltung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale.

Um eine objektive Messbarkeit der geförderten ökologischen und sozialen Merkmale zu gewährleisten, wurden für jedes der geförderten Merkmale fünf Entwicklungsszenarien entwickelt. Jedes Szenario beschreibt genau, was ein Unternehmen tun muss, um die nächste Entwicklungsstufe in einem bestimmten Merkmal zu erreichen. Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug aus der Entwicklungsszenario-Matrix.



Darüber hinaus wurde die firmeneigene Entwicklungsszenario-Matrix in eine gemeinsam entwickelte Softwareplattform übertragen, um eine umfassende Dokumentation der Bewertungen, der Gründe zu den bewerteten Entwicklungsgraden, der abgeleiteten Maßnahmen und der ESG-Entwicklung pro Portfoliounternehmen insgesamt sicherzustellen.

Für jedes Portfoliounternehmen werden jährliche Bewertungen durchgeführt. Um die Objektivität weiter zu gewährleisten, wird die Bewertung in Management-Sitzungen durchgeführt und durch eine umfangreiche interne Dokumentation ergänzt.

7. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die von NC Growth Fund I angewandte Methode besteht in der strikten Einhaltung der insbesondere unter II.4. und II.6. beschriebenen Verfahren in der Anlage- und Haltephase.

8. Datenquellen und -verarbeitung

Abgesehen von der Due Diligence (wie unter II.10. beschrieben), dem Monitoring und der regelmäßigen Kommunikation zwischen NC Management und den Portfoliounternehmen von NC Growth Fund I werden weitere Recherchen und Prüfungen von NC Management nicht regelmäßig durchgeführt, zumindest so lange an den vom Portfolio gemeldeten Daten kein Anlass für begründete Zweifel besteht.

9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Rechtliche Beschränkungen können dazu führen, dass NC Growth Fund I nicht die vollständige Einhaltung aller Anforderungen der SFDR gewährleisten kann. Insbesondere kann NC Growth Fund I nicht mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in allen seinen Beteiligungsunternehmen überwachen. NC Growth Fund I geht auch davon aus, dass die Überwachung und Berichterstattung über die Einhaltung dieses Grundsatzes eine wirtschaftlich unverhältnismäßige Belastung für die in der Regel kleinen Managementteams seiner Portfoliounternehmen darstellen würde.

10. Sorgfaltspflicht

Die Beurteilung, wie sich das mögliche Investment von NC Growth Fund I in ein potenzielles Portfoliounternehmen zu den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen verhält, wird als Teil des Due-Diligence-Prozesses vor der Investition durchgeführt. Über diese Due-Diligence-Prüfung und die regelmäßige Überwachung hinaus können weitere Prüfungen durchgeführt werden, wenn und soweit NC Management dies in einem bestimmten Fall für angemessen hält, eine Ad-hoc-Prüfung durchzuführen. NC Management beabsichtigt nicht, externe Dienstleister zur Prüfung der Vereinbarkeit eines Investments mit den ökologischen und sozialen Merkmalen von NC Growth Fund I zu beauftragen.

11. Mitwirkungspolitik

Zum einen wird der umfassende Due-Diligence-Prozess durch eine Vielzahl von Management-Sitzungen ergänzt, um die Good-Governance-Praktiken persönlich beurteilen zu können. Darüber hinaus wird das potentielle Portfoliounternehmen auch auf entsprechende Good-Governance-Leitlinien umfassend geprüft. Zum anderen sind Good-Governance-Praktiken Teil der ESG-Due-Diligence. Darüber hinaus findet in jedem Investmentprozess eine steuerliche Due-Diligence-Prüfung statt, um die Einhaltung einschlägiger Steuervorschriften zu gewährleisten.

12. Bestimmter Referenzwert

Der oben erläuterte unternehmenseigene ESG-Rahmen dient auch als Referenzindex. Referenzindizes von Dritten werden derzeit nicht herangezogen.